Viele Menschen fliehen in diesen Tagen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine ins sichere Deutschland. Neben Kleidung und Lebensmitteln benötigen sie vor allem Quartiere, um sich von der Flucht zu erholen. Deshalb stellt die Eßlinger Zeitung mit EZ-verbindet ein Portal bereit, das Geflüchtete mit Privatpersonen im Kreis Esslingen zusammenbringt. „Mit dem Portal wollen wir unseren Teil dazu beitragen, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine Unterbringung im Kreis Esslingen finden können“, sagt Andreas Heinkel, der Geschäftsführer der Eßlinger Zeitung.
Auf der Internetseite können Menschen aus Esslingen und Umgebung, die freien Wohnraum zur Verfügung haben, diesen anbieten. Die Geflüchtete wiederum können die Angebote einsehen und über die hinterlassenen Daten mit den Anbietern in Kontakt treten. Die Seite ist unkompliziert in der Handhabung und lässt sich mit wenigen Eingaben bedienen. Das Portal EZ-verbindet ist in vier Sprachen verfügbar. Neben Deutsch und Englisch sind die Inhalte auch in der ukrainischen und russischen Sprache aufrufbar. Zwischen den Sprachen kann per Mausklick hin- und hergeschaltet werden.
„Als Medienhaus erreichen wir die Menschen über verschiedene Kanäle“, sagt Heinkel, „deshalb ist diese Plattform für uns der richtige Weg, um uns an dieser Situation zu beteiligen und uns im Sinne der Gesellschaft und der Menschlichkeit einzusetzen.“
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie konnte die Eßlinger Zeitung mit einem ähnlichen Portal Hilfsbereite und Menschen aus Risikogruppen zusammenbringen, sodass einfache Aufgaben wie der Einkauf von freiwilligen Helfern übernommen werden konnte. Auf diesem bewährten Prinzip baut auch die neue Plattform auf.
In Baden-Württemberg werden 6100 Geflüchtete, die in den Erstaufnahmestellen des Landes aufgenommen werden offiziell registriert. Es ist aber davon auszugehen, dass darüber hinaus viele nicht registrierte Menschen in kommunalen Einrichtungen oder bei Privatpersonen unterkommen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes können auch Mieter Geflüchtete in der Mietwohnung aufnehmen. Als erlaubnisfreier Besuch gilt demnach eine Unterbringung für sechs bis acht Wochen. Wenn die Unterbringung länger dauere, müsse der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Für enge Familienangehörige – Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern – gelte die zeitliche Beschränkung von acht Wochen nicht. Sie können ohne Zustimmung und sogar dauerhaft aufgenommen werden. Ihre Zustimmung können Vermieter aber nur verweigern, wenn es einen Grund gibt, weil etwa der Wohnraum dauerhaft überbelegt wäre, erläutert der Mieterbund. Grundsätzlich rät der Mieterbund in jedem Fall zu einem Gespräch mit dem Wohnungseigentümer, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die privat unterkommen, sollten sich früher oder später beim Bürgeramt melden und ihren Wohnsitz anmelden. Neben den Anlaufstellen in Städten und Kreisen bieten zahlreiche Organisationen Hilfestellungen für Geflüchtete an, etwa im Hinblick auf rechtliche Fragen oder Antragstellungen bei den Behörden. Viele Organisationen, etwa die Diakonie Württemberg, Pro Asyl, Caritas oder der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, setzen sich bereits lange mit Geflüchteten und deren Anliegen auseinander.